Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Veranstalter

 

Die nachfolgenden AGB in der jeweils aktuellen Fassung gelten für alle Angebote der

 

Hundeschule Eva Lorenzen“.

 

Veranstalter:  „Hundeschule Eva Lorenzen“

 

Eva-Maria Lorenzen, Calsowstraße 4A, 37085 Göttingen

 

www.hundeschule-lorenzen.de

 

Mobil.: 0172 535 91 53

 

§2 Leistungsbeschreibung 

 

Zielgruppen, Seminarorte und ggf. Teilnahmegebühren sowie die Mindest- und die Maximalteilnehmerzahl sind den jeweiligen aktuellen Ausschreibungen bzw. Angeboten zu entnehmen. Etwaige Änderungen bleiben den Veranstaltenden vorbehalten.

 

 

 

§3 Haftung 

 

Die Teilnahme an allen durch die „Hundeschule Eva Lorenzen“ angebotenen Leistungen erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung des*der Kursteilnehmer*in. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an Mensch und Tier, die (alleinig) durch andere Kursteilnehmer*innen und/oder deren Hunde oder durch Dritte verursacht werden.

 

 

 

§4 Hundehaftpflicht

 

Der*die Teilnehmer*in versichert, dass für den teilnehmenden Hund fortlaufend eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Über den Wegfall des Versicherungsschutzes ist die „Hundeschule Eva Lorenzen“ unverzüglich zu informieren.

 

 

§5 Mitwirkungspflichten

 

  1. Alle Kursteilnehmer*innen sind zur ständigen Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen der anderen Kursteilnehmer*innen sowie Dritter verpflichtet. 

  2. Alle Hunde sind während den Kurszeiten an der Leine zu führen, wenn durch die Kursleitung keine anders lautende Anweisung erfolgt. Den Anweisungen, insbesondere zum Schutz von anderen Kursteilnehmer*innen und Dritten, ist Folge zu leisten. Für Schäden der Nichtbefolgung haftet ausschließlich der*die Teilnehmer*in. 

  3. Zu allen Angeboten sind nur gesunde Hunde zugelassen, welche über einen gültigen, ihrem Alter entsprechenden, Impfschutz verfügen. 

  4. Der*die Teilnehmer*in versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Krankheiten, Läufigkeit, Operation, Schmerzen etc. sind unaufgefordert im Vorfeld zu besprechen.

  5. Bei unzureichendem Covid 19 – Impfschutz des*der Kursteilnehmer*in ist eine Teilnahme an den Angeboten der „Hundeschule Eva Lorenzen“ nicht gestattet. Trifft dies zu wird der eigenverantwortliche Verzicht auf die Teilnahme vorausgesetzt.

  6. Respektvoller, nicht rassistischer, nicht diskriminierender und nicht sexistischer Umgang unter allen Teilnehmenden wird ebenfalls vorausgesetzt.

     

§6 Anmeldung

 

Die Anmeldung kann online auf der Homepage mittels zur Verfügung gestelltem Anmeldeformular erfolgen. Der Anmeldeschluss ist der jeweiligen Veranstaltungsinformation zu entnehmen. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Teilnahmegebühren durch den*die Teilnehmer*in. Die Annahme wird durch eine Bestätigung der Anmeldung erklärt. Mit dieser Bestätigung kommt der Vertrag zustande.

 

§7 Bezahlung

 

a) Für abgeschlossene Kurse mit fester Stundenzahl, sowie für Vorträge und Seminare zahlt der*die Teilnehmer*in einen Pauschalpreis. Die Gebühr ist bei Abschluss des Vertrages oder spätestens vor Beginn der Veranstaltung zur Zahlung fällig. Bei Absage nach Vertragsschluss gilt § 8, siehe unten.

 

b) Die Anmeldung zu laufenden Gruppenkursen berechtigt zur Teilnahme an allen, meist wöchentlichen Terminen. Die Teilnahmegebühr wird jeweils zu Beginn des jeweiligen Blocks durch die Teilnehmer*innen beglichen. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden und werden nicht rückvergütet. Durch „Hundeschule Eva Lorenzen“ abgesagte Gruppentermine werden gutgeschrieben oder erstattet. Das Abo kann jederzeit zum folgenden Block in Textform gekündigt werden.

 

 

§8 Absage durch den*die Kursteilnehmer*in

 

Der Rücktritt durch Teilnehmende vor Beginn der Leistung muss schriftlich an info@hundeschule-lorenzen.de erfolgen.

 

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet, bzw. erfolgt eine Erstattung je nach Zeitpunkt des Rücktritts vor der Leistung entsprechend folgender Staffelung:

 

  1. Bei Rücktritt von einem Einzelcoaching (vor Ort, online oder telefonisch) weniger als 24 Stunden vor Termin berechne ich eine Zeitstunde als Ausfallhonorar.

  2. Bei Rücktritt von einem Vortrag (online oder vor Ort) oder fortlaufendem Gruppentraining werden dem*der Kund*in bei Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Teilnahmegebühr zurückerstattet, bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Teilnahmegebühr. Bei Rücktritt innerhalb weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die Teilnahmegebühr vollständig zu zahlen; es erfolgt keine Rückerstattung.

  3. Bei Rücktritt von einem zeitlich begrenzten Workshop, Kurs oder Seminar werden dem*der Kund*in bei Rücktritt bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 75 % der Teilnahmegebühr zurückerstattet, bei Rücktritt 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Teilnahmegebühr. Bei Rücktritt innerhalb weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die Teilnahmegebühr vollständig zu zahlen; es erfolgt keine Rückerstattung.

Kann ein*e passende*r Ersatzteilnehmer*in genannt werden, ist eine vollständige Rückerstattung der Teilnahmegebühr möglich.

 

§9 Absage durch „Hundeschule Eva Lorenzen“

 

 

  1. Die Hundeschule kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der*die Teilnehmer*in vertragswidrig verhält, insbesondere bei Gefährdung anderer Menschen und Hunde. Sofern die*der Teilnehmende die Kündigung schuldhaft verursacht hat oder die (rücktritts- bzw. kündigungs-) begründenden Umstände allein in seine Risikosphäre fallen, werden keine Kosten an die teilnehmende Person zurückerstattet. Die Bezahlung der ausstehenden Kosten für die Veranstaltung sind sodann vollständig fällig. 

  2. Die Hundeschule behält sich vor, Kurse aus dem Programm zu nehmen. Seminare können kurzfristig (z.B. wegen Krankheit der Veranstaltenden, nicht erreichter Teilnehmer*innenzahl, höherer Gewalt etc.) von den Veranstaltenden abgesagt oder verschoben werden. In diesem Falle werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren selbstverständlich rückerstattet. Die Veranstaltenden haften jedoch nicht für über Teilnahmegebühren hinausgehend entstandene Kosten.

  3. Sollte ein Kurstermin witterungsbedingt (Temperaturen über 30 Grad Celsius, Sturm, Starkregen, Gewitter etc.) nicht vor Ort stattfinden können, findet der Termin per Videokonferenz statt. Mindestanforderung an die Teilnehmenden hierfür ist ein aktuell gängiges internetfähiges Endgerät mit Mikrofon. Die gleichzeitige Nutzung einer Kamera ist angeraten, aber nicht zwingend erforderlich. Die softwareseitige Infrastruktur für die Videokonferenz wird durch "Hundeschule Eva Lorenzen" gestellt. Etwaige anfallende Zusatzkosten durch Mobilfunk oder Internetprovider (z.B. durch begrenztes Datenvolumen im Mobilfunkvertrag) tragenden die Teilnehmenden selbst. Foto-, Video oder Audioaufnahmen erfolgen niemals unangekündigt und werden ausschließlich zum Zweck des jeweiligen Online-Trainings verwendet. Weitere Nutzung bedarf der Abstimmung in Textform. Eine Aufzeichnung und/ oder Veröffentlichung durch die Teilnehmenden ist nicht gestattet. 

 

§10 Datenschutz

 

Als Hundeschule bin ich vom Landkreis (Göttingen) verpflichtet aufzuzeichnen, wann welche*r Hundehalter*in mit seinem*ihrem Hund am Unterricht teilgenommen hat. Diese Aufzeichnungen dienen einmal als Stundennachweis für das Finanzamt/Steuerberater und auf Anfrage auch als Nachweis für das Veterinäramt. Des Weiteren nutze ich die Kund*innen-Kontaktdaten zum Versenden der E-Mails, für Terminabsprachen und um die Trainingsgruppen per Messengerdienste und SMS zu organisieren.

 

 

 

 

§11 Film- und Videoaufnahmen

 

Für sämtliche Film- und Videoaufnahmen, welche während Veranstaltungen sowie während Einzelberatungen und Gruppenkursen gemacht werden, gilt ein Recht zum Gebrauch und der Veröffentlichung durch die „Hundeschule Eva Lorenzen“. Teilnehmer*innen, welche damit nicht einverstanden sind, können dem in Textform widersprechen (z.B., dass nur sie unkenntlich gemacht werden sollen oder dass auch keinerlei Bildmaterial von ihren Hunden veröffentlicht werden darf).

 

 

 

§12 Vereinbarung eines Gerichtsstandes

 

Örtlicher Gerichtsstand ist Göttingen.

 

 

 

§13 Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieses Vertrages

 

  1. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

  2. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

  3. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde